Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ecommedia Computer Service – Inhaber: Afrim Saliu

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich: Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ecommedia Computer Service (nachfolgend ‚ecommedia’) und ihren Kunden über IT-Monitoring, IT-Dienstleistungen, die Vermietung von Softwarelizenzen und gehosteten IT-Diensten sowie Hardware- und Softwarelieferungen.

1.2 Ausschluss von Verbrauchern: Sie gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden von ecommedia nicht eingegangen.

1.3 Abweichende Bedingungen: Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ecommedia schriftlich zustimmt.

1.4 Leistungscharakter und Haftungsrahmen

ecommedia erbringt ausschließlich technische Dienstleistungen im Sinne von Einrichtung, Überwachung und Entstörung von IT-Systemen im Rahmen der jeweils schriftlich vereinbarten Leistungen. Diese Leistungen sind als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB ausgestaltet; ecommedia schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

Technische Hinweise, Empfehlungen oder Vorschläge von ecommedia stellen keine Beratungsleistung dar und begründen kein Beratungsvertragsverhältnis. Die Entscheidung über die Umsetzung technischer Maßnahmen liegt ausschließlich beim Kunden.

Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige und korrekte Beschreibung seiner technischen Anforderungen. Die technische Umsetzung durch ecommedia ersetzt keine eigenständige rechtliche Prüfung durch den Kunden. ecommedia erbringt keine Rechts-, Steuer-, Compliance- oder Unternehmensberatung und übernimmt keine Gewähr dafür, dass umgesetzte technische Maßnahmen den rechtlichen, regulatorischen oder vertraglichen Anforderungen des Kunden genügen. Die Verantwortung für die Einhaltung rechtlicher, regulatorischer und vertraglicher Anforderungen (z. B. DSGVO, NIS2, GoBD) verbleibt beim Kunden.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Angebot und Vertragsschluss

Angebote von ecommedia sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder Annahme eines Angebots. Beginnt ecommedia mit der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden vor schriftlicher Bestätigung, gilt dies als Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass dem Kunden diese AGB vor Leistungsbeginn zugänglich gemacht wurden und der Kunde durch Auftragserteilung deren Geltung akzeptiert hat.

2.2 Schriftformerfordernis

Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.3 E-Mail-Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Kommunikation — insbesondere Rechnungen, Kündigungen, Störungsmeldungen, AGB-Änderungsmitteilungen und sicherheitsrelevante Hinweise — auch per E-Mail an die vom Kunden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse erfolgen kann. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und eingehende Nachrichten von ecommedia regelmäßig zur Kenntnis genommen werden. Sofern ecommedia eine Mitteilung an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet und keine Unzustellbarkeitsmeldung erhält, trägt der Kunde das Risiko einer verspäteten Kenntnisnahme, sofern die Verzögerung auf Umständen aus seiner Sphäre beruht, insbesondere auf einer nicht aktualisierten E-Mail-Adresse oder einer unterbliebenen regelmäßigen Kontrolle des Posteingangs. Der Kunde ist verpflichtet, ecommedia über Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich in Textform zu informieren.

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 IT-Monitoring

IT-Monitoring-Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Parteien mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündbar.

3.2 Softwarelizenzen und Abonnements

Verträge über Softwarelizenzen und sonstige Abonnements (insb. M365, Hosted Exchange) laufen für die jeweils im Angebot oder Leistungsschein vereinbarte Laufzeit. Abonnements verlängern sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor dem nächsten Verlängerungsdatum in Textform gekündigt werden. Der Kunde ist für die Überwachung der jeweiligen Laufzeiten und Kündigungsfristen seiner Abonnements verantwortlich. ecommedia übernimmt keine gesonderte Erinnerung an bevorstehende Verlängerungen oder Kündigungsfristen, wird den Kunden jedoch soweit möglich darauf hinweisen, sofern ecommedia selbst über ein bevorstehendes Verlängerungsdatum informiert ist.

3.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für ecommedia liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug ist oder der begründete Verdacht von Missbrauch der Dienste besteht.

3.4 Einzelaufträge

Einzelne Reparatur- und Projektaufträge ohne vereinbarte Laufzeit enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung.

§ 4 Monitoring-Leistungen

4.1 Leistungsumfang Monitoring

Das Monitoring ist eine reine Prüf- und Benachrichtigungsleistung vereinbarter Systemparameter. Eine lückenlose Überwachung kann aufgrund technischer Abhängigkeiten (z. B. Internetverbindung des Kunden) nicht garantiert werden.

4.2 Fehlermeldung und Behebung

Stellt ecommedia Fehler fest, wird der Kunde informiert. Eine Behebung erfolgt erst nach Kostenvoranschlag und expliziter Freigabe (Einzelbeauftragung) durch den Kunden.

4.3 Überwachung automatischer Server-Updates

Die Überwachung automatischer Updates erfolgt ausschließlich für die im schriftlichen Angebot oder Leistungsschein mit konkretem Systemnamen aufgeführten Systeme. Systeme, die nicht unter ihrem jeweiligen Systemnamen explizit vereinbart wurden, sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Der Kunde beauftragt ecommedia, im Rahmen des Monitorings zu prüfen, ob der automatische Update-Prozess auf diesen vereinbarten Systemen aktiv ist und ordnungsgemäß läuft. Wird im Rahmen der wöchentlichen Sichtprüfung festgestellt, dass der Update-Prozess nicht läuft oder blockiert ist, ist ecommedia beauftragt, diesen neu zu starten oder anzustoßen. Die Auswahl, Prüfung und tatsächliche Installation der Updates erfolgt durch das Betriebssystem bzw. den jeweiligen Hersteller automatisch. ecommedia nimmt keine manuelle Auswahl oder individuelle Prüfung einzelner Updates vor und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der durch das Betriebssystem installierten Updates. ecommedia informiert den Kunden über einen neu angestoßenen Update-Prozess in Textform.

4.4 Überwachung Firewall-Firmware

ecommedia prüft im Rahmen des Monitorings bei den im schriftlichen Angebot oder Leistungsschein mit konkretem Systemnamen aufgeführten Firewall-Systemen, ob Firmware-Updates verfügbar sind. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der wöchentlichen Sichtprüfung. ecommedia installiert Firewall-Firmware-Updates nicht eigenständig. Werden verfügbare Updates festgestellt, informiert ecommedia den Kunden unverzüglich in Textform. Die Entscheidung über Zeitpunkt und Durchführung der Installation obliegt ausschließlich dem Kunden. Eine Installation erfolgt nur auf dessen ausdrückliche schriftliche Beauftragung. ecommedia haftet nicht für Sicherheitsrisiken oder Schäden, die auf eine vom Kunden verzögerte oder abgelehnte Installation empfohlener Firmware-Updates zurückzuführen sind.

4.5 Haftung bei Drittanbieter-Updates

ecommedia haftet nicht für Schäden durch fehlerhafte Software-Updates von Drittherstellern, sofern ecommedia bei der Installation die übliche Sorgfalt gewahrt hat. Entstehen durch ein fehlgeschlagenes Update Wiederherstellungskosten, trägt ecommedia diese nur im Rahmen der allgemeinen Haftungsbeschränkung gemäß § 10 und nur insoweit, als der Kunde seiner Datensicherungspflicht gemäß § 6.2 nachgekommen ist.

4.6 Keine garantierten Reaktionszeiten

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich Service Level Agreements (SLA) vereinbart wurden, bestehen keine garantierten Reaktions-, Entstörungs- oder Wiederherstellungszeiten. ecommedia wird Störungsmeldungen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und der üblichen Geschäftszeiten bearbeiten.

§ 5 Bereitstellung von Softwarelizenzen & gehosteten IT-Diensten

5.1 Reseller-Stellung

ecommedia tritt bei der Bereitstellung von Hosted Exchange, M365 und weiteren gehosteten IT-Diensten ausschließlich als Vermittler bzw. Wiederverkäufer (Reseller) auf. Die Bereitstellung erfolgt auf Basis und nach Maßgabe der Bedingungen, Service Level Agreements (SLA) und Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Plattform-Betreiber (insb. QualityHosting AG und/oder dem jeweiligen Lizenzgeber). ecommedia ist nicht der Betreiber der zugrundeliegenden Server-Infrastruktur oder Rechenzentren. Ergänzend gelten die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Servicebedingungen der jeweiligen Hersteller und Plattform-Betreiber in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder sind über die jeweiligen Hersteller-Webseiten abrufbar.

5.2 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit, Performance, Wartungsfenster und der Funktionsumfang der Dienste richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen und Produktbedingungen der jeweiligen Hersteller und Plattform-Betreiber. ecommedia haftet nicht für Serverausfälle, Datenverluste, Störungen oder Lizenzänderungen, die im Verantwortungsbereich der primären Plattform-Betreiber liegen.

5.3 Spam- und Virenschutz

Der eingesetzte Spam-, Phishing- und Virenschutz wird vom jeweiligen Plattform-Betreiber bereitgestellt. Eine Garantie, dass alle Schadmails abgefangen werden oder legitime E-Mails niemals blockiert werden (False Positives), ist technisch ausgeschlossen und wird von ecommedia nicht geschuldet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Quarantäne-Berichte regelmäßig zu prüfen und ggf. fälschlicherweise blockierte E-Mails selbst freizugeben oder die zuständigen Benutzer entsprechend anzuweisen.

5.4 Sperrrecht

ecommedia ist berechtigt, Lizenzen oder den Zugriff auf die gehosteten Dienste zu sperren, wenn der Kunde mit den Gebühren in Verzug ist oder konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Kundenkontos vorliegen (z. B. nachweislicher Spam-Versand). Bei einfachem Zahlungsverzug setzt ecommedia dem Kunden vor einer Sperrung eine angemessene Nachfrist von mindestens 7 Tagen in Textform. Bei schwerwiegendem Missbrauch (insb. aktiver Spam-Versand) ist eine sofortige Sperrung ohne Vorwarnung zulässig. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bereits entstandener und laufender Entgelte bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Reparaturleistungen, Mitwirkung & Abnahme

6.1 Einzelleistungen und Mitwirkungspflicht

Dienstleistungen jenseits des Monitorings werden separat berechnet. Verzögert sich die Leistung durch fehlende Mitwirkung des Kunden (z. B. Verweigerung notwendiger Zugangsdaten), ist ecommedia von der Haftung für Schäden befreit, die während dieses Zeitraums durch die ausbleibende Mitwirkung entstehen (§ 642 BGB analog). Vereinbarte Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

6.2 Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar vor jedem technischen Eingriff (auch Updates) für eine aktuelle Datensicherung zu sorgen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, haftet ecommedia für daraus resultierende Datenverluste nicht (vgl. § 10.3).

6.3 Abnahme

Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn a) der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt, b) die Leistung produktiv in Betrieb genommen wird oder c) der Kunde nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb der Rügefrist nicht erkennbar waren, kann der Kunde nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 634 ff. BGB) gesondert geltend machen.

§ 6a Gewährleistung bei Hardware- und Softwarelieferungen

6a.1 Gewährleistungsfrist

Für Kaufverträge über Hardware und Software beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB i. V. m. § 438 Abs. 4 S. 1 BGB). Die Verkürzung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

6a.2 Gewährleistung bei Dienstleistungen

Die Gewährleistung für Dienst- und Werkleistungen (insb. Reparatur, Konfiguration, Monitoring) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.

§ 7 Fernwartung

7.1 Durchführung der Fernwartung

Bei Fernwartungsleistungen verfolgt der Kunde die Sitzung am Bildschirm und kann diese jederzeit trennen. Die Sitzung gilt mit dem Verbindungsabbruch als beendet.

§ 8 Zahlungspflichten

8.1 Fälligkeit

Alle Preise und Entgelte von ecommedia verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Monatliche Monitoring- und Lizenzgebühren sind mit Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch zum Ersten des jeweiligen Leistungsmonats. Einzelaufträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

8.2 Preisanpassung

ecommedia ist berechtigt, Entgelte für Dauerleistungen anzupassen, soweit sich die Kosten der zugrundeliegenden Vorleistungen (insb. Lizenzkosten von Drittanbietern wie der jeweilige Lizenzgeber oder QualityHosting) nicht nur unerheblich ändern. ecommedia teilt eine Preisanpassung dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, das bis zum Inkrafttreten der Preisanpassung ausgeübt werden muss.

8.3 Zahlungsverzug

Zahlungsverzug tritt 30 Tage nach Rechnungsdatum ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB; 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). ecommedia behält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschadensersatz geltend zu machen.

8.4 Aufrechnung

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 9 Cybersecurity

9.1 Leistungsumfang und Haftungsausschluss

ecommedia schuldet ausschließlich die fachgerechte Einrichtung der Schutzmaßnahmen, die im jeweiligen schriftlichen Angebot oder Leistungsschein ausdrücklich und abschließend vereinbart wurden. Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen (z. B. Ransomware, Zero-Day-Exploits) kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden. ecommedia erbringt keine rechtliche, regulatorische oder compliance-bezogene Beratung im Zusammenhang mit Cybersicherheitsanforderungen.

9.2 Haftungsfreistellung bei verzögerter Freigabe

Hat ecommedia einen kritischen Zustand gemeldet und verzögert der Kunde die Freigabe zur Behebung oder lehnt diese ab, entfällt die Haftung von ecommedia insoweit, als der Schaden auf der verzögerten oder verweigerten Freigabe beruht.

9.3 NIS2-Verantwortung

ecommedia erbringt keine NIS2-Compliance-Beratung und übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Pflichten aus der NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) oder dem zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Recht (NIS2UmsuCG). Die Gesamtverantwortung für die NIS2-Compliance verbleibt ausschließlich und vollständig beim Kunden als Betreiber der betroffenen Einrichtung. Dies gilt unabhängig davon, ob ecommedia IT-Leistungen für den Kunden erbringt. Die technischen Maßnahmen von ecommedia ersetzen keine eigenständige NIS2-Risikoanalyse, kein NIS2-Sicherheitskonzept und keine Meldepflichtbearbeitung des Kunden. Soweit der Kunde ecommedia im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit konkreten, abgegrenzten technischen Umsetzungsleistungen beauftragt, bleibt die rechtliche und organisatorische NIS2-Verantwortung dennoch beim Kunden. ecommedia haftet nicht für Bußgelder, Behördenmaßnahmen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden aus der Nichterfüllung von NIS2-Pflichten entstehen.

9.4 Mitwirkungspflicht des Kunden bei Sicherheitsmaßnahmen

Der Kunde verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Empfehlungen von ecommedia zeitnah zu prüfen und erforderliche Mitwirkungsleistungen unverzüglich zu erbringen. Unterbleibt eine notwendige Mitwirkung — insbesondere die Freigabe empfohlener Updates, Konfigurationen oder Schutzmaßnahmen — haftet ecommedia nicht für daraus resultierende Sicherheitsvorfälle oder Schäden.

§ 10 Haftungsbeschränkung

10.1 Unbeschränkte Haftung

ecommedia haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Leichte Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ecommedia nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für indirekte Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach auf die in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses vom betroffenen Kunden gezahlte Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf 25.000 EUR je schadensverursachendem Ereignis.

10.3 Datenverlust

Die Haftung für Datenverlust wird auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

10.4 Betriebskontinuität

ecommedia garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit oder Betriebskontinuität der überwachten oder betreuten IT-Systeme. Für mittelbare Schäden durch IT-Ausfälle — insbesondere Betriebsunterbrechungen, Umsatzausfälle oder daraus resultierende Datenverluste — haftet ecommedia nur nach Maßgabe der Regelungen in § 10.1 und § 10.2.

10.5 Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 BGB), soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von ecommedia. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

11.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Der Kunde (Unternehmer) tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrages an ecommedia ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). ecommedia nimmt diese Abtretung hiermit an.

§ 12 Höhere Gewalt & Infrastruktur

12.1 Höhere Gewalt und Cyberangriffe

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Streik, Pandemie, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Gleiches gilt für Cyberangriffe auf die eigene Infrastruktur von ecommedia, sofern ecommedia angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen hat. ecommedia informiert den Kunden unverzüglich über das Ereignis und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.

12.2 Externe Infrastruktur

ecommedia haftet nicht für Störungen der Internetverbindung des Kunden oder externer Infrastruktur-Provider, die eine Übermittlung der Monitoring-Daten oder den Zugriff auf die gehosteten IT-Dienste verhindern.

§ 13 Datenschutz & AVV

13.1 Datenverarbeitung und AVV

Die Datenverarbeitung durch ecommedia erfolgt nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. ecommedia stellt dem Kunden einen entsprechenden AVV-Entwurf zur Verfügung. Soweit für die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss eines entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). ecommedia ist berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zum Abschluss eines erforderlichen AVV ganz oder teilweise auszusetzen, sofern deren weitere Erbringung ohne bestehenden AVV gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen würde.

13.2 Schlichtung

Eine Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren findet nicht statt. Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

§ 14 Vertragsende und Datenlöschung

14.1 Zugangsende

Mit Ablauf der gekündigten oder anderweitig beendeten Vertragslaufzeit endet der Zugang des Kunden zu den von ecommedia bereitgestellten Diensten und Lizenzen. Ein über die bezahlte Laufzeit hinausgehender Zugang wird nicht gewährt. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende entfernt ecommedia alle remote Monitoring-Agenten und Fernwartungszugänge von den Kundensystemen und bestätigt dies dem Kunden in Textform. Der Kunde ist im Anschluss dafür verantwortlich, alle gemeinsam genutzten Zugangsdaten und Passwörter zu ändern. Nach Entfernung der eingerichteten Fernwartungs- und Monitoringzugänge verfügt ecommedia über keinen aktiven Zugriff auf die Kundensysteme mehr.

14.2 Datenlöschung und -herausgabe

Personenbezogene Daten des Kunden, die ecommedia im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet hat, werden nach Vertragsende innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder – auf schriftlichen Wunsch des Kunden, der vor Vertragsende eingehen muss – in einem gängigen Format herausgegeben. Dies gilt gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO auch für im Auftrag des Kunden verarbeitete Daten im Rahmen eines AVV.

14.3 Monitoring-Daten

Monitoring-Protokolle und Systemdaten, die ausschließlich der internen Leistungserbringung dienten, können von ecommedia nach Vertragsende gelöscht werden, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 15 Subunternehmer

15.1 Einsatz von Subunternehmern

ecommedia ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglicher Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Diese werden von ecommedia zur Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten ausschließlich die für ihre Tätigkeit zwingend erforderlichen Zugangsdaten und Informationen (Need-to-know-Prinzip) und werden datenschutzrechtlich eingebunden, sofern sie Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhalten. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden verbleibt in jedem Fall bei ecommedia. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Kunden, sofern hierdurch die vereinbarte Leistungsqualität nicht beeinträchtigt wird.

§ 16 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von ecommedia (Remseck am Neckar, zuständiges Gericht: Amts-/Landgericht Ludwigsburg).

16.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.3 Textformänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten per E-Mail oder auf der Monatsrechnung mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. ecommedia wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist ecommedia berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere des vereinbarten Leistungsumfangs, der Vergütung oder der Haftungsregelungen, erfolgen nur aus sachlichem Grund und dürfen das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht wesentlich zu Lasten des Kunden verschieben. Die Änderungen gelten nur für Dauerschuldverhältnisse und nur, soweit hierdurch keine wesentlichen Hauptleistungspflichten des Vertrags geändert werden.

16.4 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen ecommedia an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ecommedia.

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